20.03.2020: Hotels müssen wegen Coronavirus vor dem 26.März schließenDas Gesundheitsministerium hat eine Verordnung erlassen, in der die Schließung von Hotels, Touristeneinrichtungen, Campingplätzen, Wohnwagenparks und Unterkünften für Kurzaufenthalte vor dem 26.März 2020 erklärt wird.Die Verordnung wurde gestern Abend in der BOE veröffentlicht. Die Schließung muß erfolgen, wenn die Einrichtungen keine Gäste mehr hat.Es erklärt auch, dass die touristischen Einrichtungen, in denen Gäste untergebracht sind (z.B. Privatvermietungen einzelner Apartments oder Bungalows, Eigentum in Hotelanlagen etc.), die zum Zeitpunkt der Erklärung des Alarmzustands saisonal für die Öffentlichkeit zugänglich sind, solange sie keine Dienstleistungen anbieten, geöffnet bleiben. Diese Einrichtungen dürfen jedoch keine neuen Kunden aufnehmen, bis die Aussetzung des Alarmzustands endet.